Nachstehend sind die Möglichkeiten und die Grenzen für eine Sanierung an den verschiedensten Materialien und Oberflächen angeführt.
Als sanierbar gelten folgende Materialien und Oberflächen.
Betonflächen sind grundsätzlich gut zu sanieren.

Wenn es die Umgebungsbedingungen zulassen, geschieht dies bevorzugt im Heißwasser-Hochdruckverfahren unter Beigabe von Reinigungs- und Neutralisations-Chemikalien.
Zuvor werden die Oberflächen trocken abgesaugt.
Falls nach einem Arbeitsgang weiterhin überhöhte Chloridwerte festgestellt werden, ist diese Behandlung mehrfach durchzuführen.
In heiklen Bereichen, in denen keine Verunreinigung der Umgebung erfolgen darf (neben Maschinen, Schaltschränken, Produktionsbetrieb, …), wird im geschlossenen Verfahren oder im aufwendigen Handwischverfahren saniert.
Wo die Hitzeeinwirkung zu Abplatzungen geführt hat, werden gemäß den Vorschreibungen des Sachverständigen (Statiker) die Oberflächen abgespitzt, sandgestrahlt und mit Kunstharzmörtel neu aufgebaut und gespachtelt.
Verputzte Oberflächen werden wie Betonflächen saniert. Das grundsätzliche Abschlagen von Verputzen ist aufgrund der heutigen Sanierungstechniken nicht mehr erforderlich.
Nicht poröse Oberflächen sind mit den jeweils dafür geeigneten Behandlungsmethoden (Handwischverfahren, Waschsaugverfahren, Kalt- und Heißwasserhochdruckverfahren, Sandstrahlen, …) und den darauf folgenden Wiederherstellungsarbeiten (Färbelung, Beschichtung, Spachtelung. etc.) sanierbar.
Poröse Oberflächen wie z.B. unlackiertes Holz sind nur sehr eingeschränkt sanierbar, da Brandgase und damit Geruchsstoffe in die feinen Poren eindringen und je nach Umgebungsbedingungen (beeinflusst durch Luftdruck und Wärme) rückgasen. Das kann bei aggressiven oder toxischen Brandgasen für Menschen und Anlagen unakzeptabel und gefährlich sein.
Tapeten sind zu entfernen und zu erneuern. In Übergangsbereichen und bei entsprechend neutraler und schadstoffarmer Rußbeaufschlagung kann mit dem Absaugen der Oberflächen das Auslangen gefunden werden.
Textile Boden- und Wandbeläge sind in der Regel abzutragen und zu ersetzen. In weiter vom Brandherd entfernt befindlichen Räumen (die meist mit kalten Rauchgasen beaufschlagt sind) kann eine Sanierung durch Extrahierung ausreichend sein.
Keramische Boden- und Wandbeläge sind in der Regel durch Feucht- bzw. Nassreinigung ohne Weiteres zu sanieren. Probleme gibt es fallweise mit der Verunreinigung der Verfugung. Falls eine Reinigung der Fugenmasse keinen Erfolg bringt, sind die Fliesen abzubrechen und neu zu verlegen. Das Auskratzen der Fugen mit anschließender Neuverfugung ist aufgrund der dabei entstehenden Beschädigungen der Fliesen meist nicht sinnvoll.
Natursteinböden sind im Zuge der
„Schadensminimierenden Sofortmaßnahmen“ trocken und "leicht feucht" zu reinigen. Unmittelbar danach sind die Böden entsprechend abzudecken. Abschließend, d.h. nach der Sanierung der anderen Bereiche ist eine
Spezialreinigung der Steinböden notwendig (eventuell mit
Imprägnierung).
Bei nassen Marmorböden besteht die Gefahr einer Bildung von "Rostfahnen" (Marmor enthält Eisenanteile). Eine sofortige künstliche Austrocknung von Marmorböden ist zur Rettung des Belages unumgänglich.
Holzböden sind unmittelbar nach dem verschmutzenden Brandereignis trocken und "leicht feucht" zu reinigen. Danach sind sie sofort vor Neuverschmutzung durch die Sanierungsarbeiten in anderen Bereichen zu schützen. Nach Abschluss aller sonstigen Arbeiten erfolgt die Feinreinigung und eventuell eine Nachbehandlung (eventuell schleifen und versiegeln oder nur einlassen).
Ob Kunststofffenster und -türen ordnungsgemäß saniert werden können, zeigt sich erst nach der erfolgten Grobreinigung. Nach einer darauf folgenden Probereinigung in den am stärksten von der Hitze betroffenen Bereichen (normalerweise ist das der Fensterstock oben) kann eine Entscheidung über die Sanierbarkeit getroffen werden. Durch die Hitzeeinwirkung können sich Rußpartikel in den weichen Kunststoff eingebettet haben. Ist dies der Fall, besteht außer dem Austausch des Fensters nur die Möglichkeit einer Beschichtung mit speziellen Farbmaterialien (Ausnahmefall).
Holzfenster und -türen: Erst nach einer Grob- und Feinreinigung stellt sich heraus, ob die Oberflächen nachbehandelt werden müssen (schleifen und lackieren).
Riegelwände und Fertigteilhäuser: Bei Bauweisen mit einem zweischaligen Wand- oder Deckenaufbau (Holz- oder Gipskarton-Platten) ist zu überprüfen, wie weit die Hohlräume durch Brandgas- und Brandrußbeaufschlagungen in Mitleidenschaft gezogen wurden. In der Regel ist eine ordnungsgemäße Sanierung nur durch Demontage (oder Abbruch) einer Seite dieser Riegelwände mit nachfolgender Grob- und Feinreinigung bzw. Neutralisation möglich. Das Isoliermaterial ist zu ersetzen. Für die abschnittsweise Demontage der Wand- und Deckenverkleidungen ist für die einzelnen Lastfälle ein statischer Nachweis unbedingt notwendig.
Sanitärgegenstände, Schalter und Armaturen: Sanitärgegenstände und Armaturen sind in der Regel leicht zu reinigen bzw. sanierbar. Lediglich bei korrosiven Brandgasen kann es zu bleibenden Verfärbungen der Oberflächen kommen. Dies ist aber erst nach erfolgter Feinreinigung beurteilbar (auch erfolglose Sanierungsversuche sind von der Versicherung gedeckt).
Diverse Lichtschalter und Steckdosen sind aufgrund der relativ geringen Anschaffungswerte wirtschaftlich nicht sanierbar und daher auszutauschen. Lediglich im Randbereich des Brandschadens ist bei geringer, kalter Beaufschlagung die Reinigung von Schaltern und Steckdosen sinnvoll.
Trapezbleche: Trapezbleche sind in der Regel im Heißwasser-Hochdruckverfahren mit nachfolgender händischer Reinigung sanierbar. Nach sehr starker Hitzeeinwirkung ist die pulverbeschichtete Kunststoffoberfläche u.U. zerstört. Auch verzinkte Oberflächen können durch Hitze beschädigt werden. In diesem Fall ist das Trapezblech auszutauschen. Falls die Kunststoffoberfläche durch Hitzeeinwirkung weich geworden ist, haben sich Rußpartikel in die Oberfläche eingebettet. In so einem Fall können die betroffenen Trapezbleche nach der Feinreinigung mit einem Spezialanstrich beschichtet werden.
Lebensmittelbetriebe und Reinräume: In Lebensmittel verarbeitenden Betrieben ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Hygiene zu sanieren. Probleme stellen neben den Rußverunreinigungen und den korrosiven Brandgasbeaufschlagungen auch die meist überhöhten PAK-Werte (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) dar. Oft müssen nicht betroffene oder bereits sanierte Räumlichkeiten so rasch wie möglich wieder in Betrieb genommen werden. Damit diese nicht durch Sanierungsarbeiten in anderen Bereichen erneut verunreinigt werden, können Unterdruck-Technologien mit Absaugung ins Freie eingesetzt werden.
Probereinigung: Manche Oberflächen (Holz, Textilien, lackierte Oberflächen, Stein, Fliesenfugen, Polstermöbel, …) sind, je nach Entfernung zur eigentlichen Brandstelle, je nach Hitzeentwicklung oder nach der Art der verbrannten Materialien, nicht oder nur sehr schwer sanierbar. Im Zweifelsfall kann eine Probereinigung Aufschluss geben. Von Ihrer Versicherung werden in der Regel auch diese Probereinigungen bzw. Sanierungsversuche vergütet (auch wenn sich dabei herausstellt, dass eine zufriedenstellende Sanierung nicht möglich ist).
Als nicht sanierbar gelten in der Regel folgende Materialien und Oberflächen:
Nicht beschichtetes Holz (wegen Rückgaseffekt)
Poröse bzw. lose Dämmstoffe (wegen Rückgaseffekt)
Textilien und Tapeten (mit vorstehend angeführten Ausnahmen)
Eloxierte, metallische Oberflächen, die durch die Säurebeaufschlagung bereits korrodiert sind
Kunststoffbeschichtete Bauteile, bei denen der Brandruß in die weich gewordene Beschichtung eingebettet hat, können u.U. nachbeschichtet werden (Anstriche).
Thermisch geschädigte Bleche