Gebäudeversicherung:
Für jeden Objektbesitzer ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch. Die Gebäudeversicherung deckt neben den Schäden an der Grundsubstanz des Objektes auch alle Schäden an fix mit dem Gebäude verbundenen Teilen (z.B. Innen- und Außentüren, Fenster, Boden- und Wandbeschichtungen, verklebte Bodenbeläge, Grundinstallation an Elektro-, Sanitärversorgung, etc.). Speziell bei der gewerblichen Gebäudeversicherung sind dazu aber zahlreiche Varianten und Ausnahmen möglich.
Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie Entsorgungsaufwendungen sind bis zu einer individuell definierten Höchstsumme versichert. Eine detailliertere Aufzählung bzw. Zuordnung finden Sie unter den sogenannten
Gruppierungserläuterungen Ihrer Versicherung.
Versicherung für die kaufmännisch–technische Einrichtung:
Die Versicherung für die kaufmännisch-technische Einrichtung vergütet die Aufwendungen zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von Einrichtung, Maschinen, Werkzeugen, Vorräten, Waren, Rohstoffen, Halbfabrikaten, etc. Zusätzlich können z.B. auch die Installationen, Zwischenwände, abgehängten Decken, etc. in diese Versicherung eingeschlossen sein (dies ist in Ihrer Versicherungspolizze ersichtlich).
Im Schadensfall sind auch anfallende Aufräum- und Entsorgungskosten bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstsumme abgedeckt. Eine detailliertere Aufzählung bzw. Zuordnung finden Sie wiederum unter den o.a.
Gruppierungserläuterungen.
Betriebsunterbrechungsversicherung:
Diese Versicherung deckt die Kosten für den Betriebsausfall und die Aufwendungen für den Normalbetrieb im individuell mit Ihrer Versicherung definierten Ausmaß.
Auch eventuelle Beschleunigungskosten für die Wiederherstellung nach dem Schadensfall können damit abgedeckt werden (z.B. Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge).
Achten Sie bei jeder Versicherung auf die Deckungssummen!