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Kriterien für die Sanierbarkeit von Brandschäden

 

Feuerzeichen


Ob ein Objekt nach einem Brandereignis sanierbar ist, hängt von nachstehenden angeführten Faktoren ab:

 

 

 

von der Hitzeeinwirkung, d.h. auch von der Entfernung vom Brandherd
von der Tragfähigkeit der beschädigten Bauteile gemäß einer statischen Untersuchung
von der Art und den Eigenschaften des verbrannten Materials (ob z.B. trockene oder klebrig/pechige Brandgasbeaufschlagungen, giftige Substanzen, etc. vorhanden sind)
von der Aggressivität der Brandgase
vom Fortschritt der Korrosion (daher sind Sofortmaßnahmen so wichtig)
von der Oberflächenbeschaffenheit des zu sanierenden Gegenstandes
von betriebsspezifischen Gegebenheiten wie z.B. vom festgelegten Sanierungsstandard und den vereinbarten Grenzwerten (z.B. Lebensmittelbetrieb, Stahlwerk oder Operationsraum?)
von der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Dringlichkeit (Lieferzeit für Ersatzanschaffung, Betriebsausfall, Kundenverlust, etc.)
von der Garantieproblematik
vom eventuellen Restrisiko
von einer eventuellen Asbestproblematik und der damit verbundenen massiven Verteuerung der Sanierungsarbeiten (durch zusätzliche besondere Schutzmaßnahmen)