Sanierung des Gebäudes

Die Gebäudesanierung ist die
Brandreinigung, die
Dekontamination und die
Neutralisation aller Oberflächen des Gebäudes. Dazu gehören alle Wand-, Decken- und Bodenflächen, Fenster, Türen, Dächer, Fassaden sowie alle Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (z.B. auch verklebte Bodenbeläge).
Gemäß Versicherungsbedingungen umfasst die Gebäudeversicherung alle Teile eines Objektes, die nach den
Gruppierungserläuterungen des Versicherers
zugeordnet werden. Unter die Sanierung des Gebäudes fällt auch die Beräumung und die Beseitigung von Brandschutt einschließlich Abtrag und Entsorgung von Wand- und Bodenbelägen, Verputz, Türen, u. dgl.
Die Erneuerung von Malerei, Bodenbelägen, Verputz, etc. ist in der Regel ebenfalls der Gebäudeversicherung zugeordnet. Diese Erneuerungen sind im engeren Sinn jedoch nicht als Sanierung, sondern als Wiederherstellung zu verstehen.
Sanierung der kaufmännisch-technischen Einrichtung
Bei der Sanierung der Einrichtungsgegenstände, der Maschinen und Anlagen, Roh- und Verbrauchsmaterialien, Halbfabrikate, etc. werden alle Oberflächen von Ruß- und Brandgasbeaufschlagungen grob- und feingereinigt und nach Erfordernis neutralisiert.
Brandgerüche werden mit den verschiedensten Verfahren neutralisiert.
Die Kosten für die Beräumung und die Entsorgung der kaputten oder nicht mehr sanierbaren Gegenstände, Anlagen, Maschinen, etc. fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich dieser Versicherung.
Da bei jedem Brandschaden auch Kunststoffe (hauptsächlich PVC aus Kabelisolierungen) verbrennen, entstehen aggressive Brandgase, die sich auf allen Oberflächen niederschlagen. Metallische Oberflächen, Schaltschränke, Maschinen und Anlagen sowie Steuerungen sind dabei besonders empfindlich und müssen daher einer Spezialsanierung unterzogen werden.
Der Austausch von eventuell beschädigten Komponenten (z.B. Schläuche, Schalter, Kabel, Elektromotoren, etc.) ist nicht als Sanierung, sondern als Reparatur zu verstehen.