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Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten
Nachdem sich alle Beteiligten einschließlich dem Geschädigten von den
ordnungsgemäß durchgeführten Sanierungsarbeiten
überzeugt haben, gelten die Arbeiten als abgeschlossen und übernommen.
Die
Abrechnung
erfolgt jeweils für die Gebäudesanierung und für die Sanierung des Mobiliars getrennt mit einer Rechnung (ausgenommen eventuell vereinbarte Teilrechnungen).
Die Rechnungssummen sind im Vorfeld mit dem Sachverständigen der Versicherungen abgeklärt
.
Sofern der Geschädigte eine
Abtretungserklärung
bzw. eine
Zahlungsvereinbarung
unterfertigt hat, kann eine
Direktverrechnung
mit der Versicherung erfolgen (ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung).