Auch bei den Aufräum- und Abbrucharbeiten wird nach den beiden Versicherungsbereichen Gebäude und Haushalt unterschieden:
Abbruch und Entsorgung von Gebäudeteilen (Gebäudeversicherung):
Der Abbruch von Gebäudeteilen wie z.B. von verklebten Bodenbelägen, Fenster, Türen, etc. ist der Gebäudeversicherung zuzuordnen (diese ist vom Gebäudebesitzer abgeschlossen). Je nach Umfang der Abbruch- und Entsorgungsleistungen erfolgt die Entsorgung mittels Entsorgungscontainern. Eine spezielle Trennung der einzelnen Stoffsorten ist nur bei größeren Mengen wirtschaftlich sinnvoll.
Abbruch und Entsorgung von Mobiliar und Hausrat (Haushaltsversicherung):
Die Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsleistungen betreffend Mobiliar, Hausrat und Lebensmittel sind der Haushaltsversicherung (abgeschlossen durch den Besitzer bzw. bei einem Mietverhältnis durch den Mieter) zuzuordnen. Die zu entsorgenden Lebensmittel, Gegenstände und Möbel sollen in einem Verzeichnis erfasst und bewertet werden. Je nach Erfordernis müssen auch entsprechende Fotos angefertigt werden. Die Entsorgung erfolgt in der Regel mittels Entsorgungscontainer.
