Sanierung des Gebäudes (das Risiko ist durch die Gebäudeversicherung gedeckt):

Die Gebäudesanierung ist die
Brandreinigung, die
Dekontamination und die
Neutralisation aller Oberflächen des Gebäudes. Dazu zählen alle Wand-, Decken- und Bodenflächen, Fenster, Türen, Dächer, Fassaden sowie alle Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (z.B. auch verklebte Bodenbeläge, Raumteiler, etc.). Gemäß den Versicherungsbedingungen sind hier jene Bereiche erfasst, die nach den
Gruppierungserläuterungen der Gebäudeversicherung zugeordnet werden.
Unter die Sanierung des Gebäudes fällt auch die Beräumung und die Beseitigung von Brandschutt einschließlich Abtrag und Entsorgung von Wand- und Bodenbelägen, Verputz, Türen, u. dgl.
Die Erneuerung von Malerei, Bodenbelägen, Verputz, etc. ist ebenfalls der Gebäudeversicherung zugeordnet. Diese Erneuerungen sind im engeren Sinn jedoch nicht als Sanierung, sondern als Wiederherstellung zu verstehen.
Sanierung von Mobiliar, Inventar bzw. Hausrat (hierfür ist die Haushaltsversicherung abgeschlossen):
Bei der Sanierung von Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten und des Hausrates werden alle Oberflächen von Ruß- und Brandgasbeaufschlagungen gereinigt bzw. Brandgerüche mit den verschiedensten Verfahren neutralisiert.
Die Kosten für die Beräumung und die Entsorgung der kaputten bzw. nicht mehr sanierbaren Dinge fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Haushaltsversicherung.
I N F O :
Da bei jedem Brandschaden auch Kunststoffe (hauptsächlich PVC) verbrennen, entstehen aggressive Brandgase, die sich auf allen Oberflächen niederschlagen. Elektrogeräte, wie Küchenmaschinen, Fernseher, Stereoanlage, PC, etc. müssen daher einer Spezialsanierung unterzogen werden. Der Austausch von beschädigten Komponenten (z.B. Schläuche, Schalter, Kabel, Elektromotoren, etc.) ist nicht als Sanierung, sondern als Reparatur zu verstehen.
