Ursachen
behebung
Nach dem Finden der Ursache für den Wasserschaden, werden umgehend Maßnahmen eingeleitet, um die Schadensquelle zu reparieren. Dies kann z.B. durch den Austausch von defekten Rohren oder das Abdichten von undichten Stellen erfolgen.
Rasch eingeleitete und professionell durchgeführte Sofortmaßnahmen sind entscheidend für die weitere Sanierbarkeit von Gebäude und Inventar. Wesentlich: für jeden Geschädigten gilt versicherungsrechtlich die Schadensminderungspflicht.
Bei größeren Ausmaßen Feuerwehr verständigen, Wasser abpumpen bzw. absaugen.
Wenn die Versicherung für den Schaden aufkommen soll, muss dieser umgehend gemeldet werden.
Obligatorisch für jeden Hausbesitzer. Deckt neben den Schäden an der Grundsubstanz des Eigenheims auch alle Schäden an fix mit dem Gebäude verbundenen Teilen (z.B. Innen- und Außentüren, Fenster, Malerei, Tapeten, Decken- und Wandverkleidungen, verklebte Bodenbeläge, Badewanne, Waschbecken, etc.). Auch Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie Entsorgungsaufwendungen am Gebäude sind bis zu einer individuell definierten Höchstsumme (=Versicherungssumme) versichert. Eine detailliertere Aufzählung bzw. Zuordnung finden Sie unter den sogenannten Gruppierungserläuterungen Ihrer Versicherung.
Eine Haushaltsversicherung bzw. eine Inhaltsversicherung bei Ausübung eines Gewerbes mindert nach einem Schaden je nach Deckungsumfang die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Sanierung von Mobiliar und Hausrat bzw. kaufmännisch-technischer Einrichtung.
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