sofort
maßnahmen
& versicher
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Rasch eingeleitete und professionell durchgeführte Sofortmaßnahmen sind entscheidend für die weitere Sanierbarkeit von Gebäude und Inventar. Wesentlich: für jeden Geschädigten gilt versicherungsrechtlich die Schadensminderungspflicht.
Der Brand darf nicht vorsätzlich gelegt und nicht grob fahrlässig ausgelöst worden sein.
Obligatorisch für jeden Hausbesitzer. Deckt neben den Schäden an der Grundsubstanz des Eigenheims auch alle Schäden an fix mit dem Gebäude verbundenen Teilen (z.B. Innen- und Außentüren, Fenster, Malerei, Tapeten, Decken- und Wandverkleidungen, verklebte Bodenbeläge, Badewanne, Waschbecken, etc.).
Auch Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie Entsorgungsaufwendungen am Gebäude sind bis zu einer individuell definierten Höchstsumme (=Versicherungssumme) versichert. Eine detailliertere Aufzählung bzw. Zuordnung finden Sie unter den sogenannten „Gruppierungserläuterungen“ Ihrer Versicherung.
Eine Haushaltsversicherung übernimmt nach einem Schaden je nach Deckungsumfang die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Sanierung von Mobiliar und Hausrat.
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