Ursachen
behebung
Nach dem Finden der Ursache fรผr den Wasserschaden, werden umgehend Maรnahmen eingeleitet, um die Schadensquelle zu reparieren. Dies kann z.B. durch den Austausch von defekten Rohren oder das Abdichten von undichten Stellen erfolgen.
Rasch eingeleitete und professionell durchgefรผhrte Sofortmaรnahmen sind entscheidend fรผr die weitere Sanierbarkeit von Gebรคude und Inventar. Wesentlich: fรผr jeden Geschรคdigten gilt versicherungsrechtlich die Schadensminderungspflicht.
Bei grรถรeren Ausmaรen Feuerwehr verstรคndigen, Wasser abpumpen bzw. absaugen.
Wenn die Versicherung fรผr den Schaden aufkommen soll, muss dieser umgehend gemeldet werden.
Obligatorisch fรผr jeden Hausbesitzer. Deckt neben den Schรคden an der Grundsubstanz des Eigenheims auch alle Schรคden an fix mit dem Gebรคude verbundenen Teilen (z.B. Innen- und Auรentรผren, Fenster, Malerei, Tapeten, Decken- und Wandverkleidungen, verklebte Bodenbelรคge, Badewanne, Waschbecken, etc.). Auch Aufrรคum- und Abbrucharbeiten sowie Entsorgungsaufwendungen am Gebรคude sind bis zu einer individuell definierten Hรถchstsumme (=Versicherungssumme) versichert. Eine detailliertere Aufzรคhlung bzw. Zuordnung finden Sie unter den sogenannten Gruppierungserlรคuterungen Ihrer Versicherung.
Eine Haushaltsversicherung bzw. eine Inhaltsversicherung bei Ausรผbung eines Gewerbes mindert nach einem Schaden je nach Deckungsumfang die Kosten fรผr die Wiederbeschaffung bzw. Sanierung von Mobiliar und Hausrat bzw. kaufmรคnnisch-technischer Einrichtung.