Für den Erfolg der Sanierung ist die unverzügliche Einleitung gezielter Sofortmaßnahmen essenziell.
Rasch eingeleitete und professionell durchgeführte Sofortmaßnahmen sind entscheidend für die weitere Sanierbarkeit von Gebäude und Inventar. Wesentlich: für jeden Geschädigten gilt versicherungsrechtlich die Schadensminderungspflicht.
Als schadensmindernde
Sofortmaßnahmen gelten:
Weiteren Schaden verhindern:
- Hauptwasserschieber bzw. Wohnungsabsperrhahn schließen
- Betroffene Geräte und Produktionsanlagen außer Betrieb nehmen
- Stromzufuhr unterbrechen (FI-Schutzschalter betätigen)
Stehendes Wasser entfernen
Bei größeren Ausmaßen Feuerwehr verständigen, Wasser abpumpen bzw. absaugen.
Ausbreitung verhindern
- Anlagenteile und Geräte vor Wasser schützen
- Nicht betroffene Räumlichkeiten vor Verschmutzung durch Verschleppung sichern
KEINESFALLS selbst Funktionstests an elektrischen Geräten durchführen!
Das Team mibag erledigt
umgehend alles Weitere:
- Stehendes Wasser absaugen
- Auslagern von mobilen Geräten und Gegenständen in nicht betroffene Bereiche
- Schutt und Schlamm sofort beseitigen (trockener Schlamm wird hart wie Beton)
- Maßnahmen zur Datenrettung
- Luftfeuchtigkeit mittels Luftentfeuchtungsgeräten herabsetzen (Senkung der Korrosionsgefahr)
- Bei Frostgefahr Beheizung der Räume, damit die Mauern nicht auffrieren können (eventuell Vorsatzgerüst für Fassade mit Planen, dahinter Warmluftheizung)
- Anlagen und Geräte von Verschmutzung grob reinigen und temporären Korrosionsschutz anbringen
Versicherung
informieren:
Wenn die Versicherung für den Schaden aufkommen soll, muss dieser umgehend gemeldet werden.
Dabei sind grundsätzlich drei Versicherungsarten zu unterscheiden:
Gebäudeversicherung
Obligatorisch für jeden Hausbesitzer. Deckt neben den Schäden an der Grundsubstanz des Eigenheims auch alle Schäden an fix mit dem Gebäude verbundenen Teilen (z.B. Innen- und Außentüren, Fenster, Malerei, Tapeten, Decken- und Wandverkleidungen, verklebte Bodenbeläge, Badewanne, Waschbecken, etc.). Auch Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie Entsorgungsaufwendungen am Gebäude sind bis zu einer individuell definierten Höchstsumme (=Versicherungssumme) versichert. Eine detailliertere Aufzählung bzw. Zuordnung finden Sie unter den sogenannten Gruppierungserläuterungen Ihrer Versicherung.
Haushaltsversicherung, Inhaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung bzw. eine Inhaltsversicherung bei Ausübung eines Gewerbes mindert nach einem Schaden je nach Deckungsumfang die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Sanierung von Mobiliar und Hausrat bzw. kaufmännisch-technischer Einrichtung.